Bonn (DMK) – Im diesjährigen „Pflanzenschutz-Spezial“ der in
Kürze erscheinenden zweiten Ausgabe 2024 der Fachzeitschrift „mais“ des
Deutschen Maiskomitees e. V. (DMK), beschreibt Dr. Dirk Wolber vom Pflanzenschutzamt
der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, was es bei der Wahl der richtigen
Unkrautbekämpfungsstrategie und den damit zusammenhängenden verfügbaren
Maisherbiziden und den witterungsbedingten sowie rechtlichen Grundlagen zu
beachten gibt. Die wichtigsten Aussagen des diesjährigen
Pflanzenschutz-Spezials sind nachfolgend zusammengefasst.
(Neue)
Auflagen für verschiedene Wirkstoffe
Für einzelne Glyphosat-haltige Mittel gelten neue Anwendungsbestimmungen
(z. B. NT307-90 zum Schutz der Ackerbegleitflora). Diese und die aktuell
geltenden Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote für Glyphosat sind weiterhin
einzuhalten.
Der Wirkstoff Pethoxamid hat in den Herbizden Successor 600 und
Quantum die Drainauflage NG 405 in allen Indikationen; Successor T hat die NG
405 nicht. Auch für den Wirkstoff Dimethenamid-P gibt es Indikationen, die zu
beachten sind. Das Herbizid Spectrum Gold hat die Drainauflage NG 405 nur in
der vollen Aufwandmenge (3,0 l/ha) und Spectrum Plus nur bei Anwendungen im
Vorauflauf, nicht aber im Nachauflauf. Spectrum hat keine Drainauflage.
Der Wirkstoff Terbuthylazin (TBA) zählt zu den Grundbausteinen des
chemischen Pflanzenschutzes im Mais. Die NG 362 besagt, dass TBA-haltige
Pflanzenschutzmittel auf derselben Fläche nur eine Behandlung (max. 850 g/ha
TBA) innerhalb eines Dreijahreszeitraums – auch rückwirkend – durchgeführt
werden darf.
Letzte
Saison mit S-Metolachlor
Der Wirkstoff S-Metolachlor wird über 2024 hinaus auf EU-Ebene
nicht verlängert. Die Herbizide Gardo Gold und Dual Gold stehen daher in dieser
Saison letztmalig zur Verfügung und müssen aufgebraucht werden. Die
Aufbrauchfrist endet am 23. Juli 2024. Das gleiche gilt auch für die Herbizid-Packs,
in denen der Wirkstoff S-Metolachlor enthalten ist, z. B. Zintan Gold, Zintan
Platin, Elumis Gold, Callisto-P-Dual, ACDC und ACDC forte. In
Wasserschutzgebieten darf der Wirkstoff schon bereits jetzt nicht mehr zum Einsatz
kommen.
Mechanische
Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung
Der Striegel, dessen grundsätzliche Regulierung auf
Entwurzelung und Verschüttung kleiner Unkräuter und Ungräser beruht, wird
hauptsächlich im Fädchen- und Keimblatt-Stadium der Unkräuter eingesetzt. Bei
diesen kleinen Unkräutern können Wirkungsgrade bis zu 80 % erzielt werden. Allerdings
muss mit ca. 1 bis 3 % Kulturpflanzenverlust pro Striegeldurchgang gerechnet
werden. Der Striegeleinsatz beginnt mit dem – oft auch mehrmaligen –
Blindstriegeln der Maisfläche. Voraussetzung für ein optimale Ergebnis ist das
Arbeiten bei sonnigem und windigem Wetter auf abgetrocknetem und schüttfähigen
Boden. Später dann kommt die Scharhacke mit Bandspritzeinrichtung zum Einsatz.
Zwischen den Maisreihen arbeiten mehrere Hackwerkzeuge und schneiden das dort
befindliche Unkraut ab.
Ausreichend
Bodenfeuchtigkeit erforderlich
Für eine sichere Wirkung von Bodenherbiziden ist eine
ausreichende Bodenfeuchtigkeit zwingend erforderlich. Bodenherbizide, die bei
trockenen Bedingungen appliziert wurden, entfalten ein erhebliches Potenzial,
wenn sechs bis acht Tage nach der Anwendung Niederschläge fallen.
Saattermin nicht zu
früh planen
Zwischen dem 2- und 8-Blatt-Stadium toleriert Mais so
gut wie keine Begleit- bzw. Unkrautflora. Diese „kritische Phase“ mit einer
äußert geringen Konkurrenzkraft des Maises gilt insbesondere für leichte,
oberflächlich abtrocknende Böden und generell für Jahre mit geringen
Niederschlägen. Die Unkrautbekämpfung beginnt deshalb bereits bei der Wahl des
Saattermins. Damit das Zeitfenster von der Aussaat bis zum 8-Blatt-Stadium
möglichst klein ausfällt, sollten zu frühe Saattermine vor dem Hintergrund
einer effektiven Unkrautbekämpfung vermieden werden.
Eine Übersicht der aktuellen Packs und Mittel sowie
Speziallösungen für bestimmte Problemunkräuter kann auf der DMK-Website (Rubrik
Produktion/Pflanzengesundheit/Unkrautbekämpfung)
eingesehen werden.
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